Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Pressevertreter und einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des vertretungsberechtigten Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte über 50,00 Euro die mehrheitliche Zustimmung der Vorstandschaft einzuholen ist.