Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Schatzmeister (stellvertretender Vorsitzender). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Abschluss, Änderung oder Beendigung von Dauerverträgen, die eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren vorsehen, bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei der in Anlage 1 der Satzung genannten Gründungsmitglieder.