Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden oder den Stellvertreter allein. Der Kassenwart vertritt gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden oder dem Stellvertreter.