| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu 10 Mitgliedern, darunter der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden oder ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. |