| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, darunter der Vorsitzende.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften und Aufnahme von Darlehen ab EUR 2.000,00 entscheidet die Mitgliederversammlung. |