| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Das Präsidium im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Präsidiumsmitglied allein. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang im Einzelfall von mehr als 2.000,00 Euro ist die Zustimmung eines zweiten Präsidiumsmitgliedes erforderlich. Bei Geschäften mit einem Verpflichtungsumfang von mehr als 10.000,00 Euro ist die Zustimmung durch das Präsidium erforderlich. |