Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Vorstandsmitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Konfliktbeauftragten.
Die Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten den Verein nach außen allein. Die Konfliktbeauftragte und der Schatzmeister vertreten nach außen mit dem Vorsitzenden oder mit dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam.