Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 10.001 Euro mit Ausnahme von Rechtsgeschäften im Rahmen der Haushaltsplanung ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.