| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Vertreter der Hochschulabsolventen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils allein oder durch die weiteren Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.
Der Vorstand bedarf für Ausgaben bzw. Verbindlichkeiten, die den Verein mit mehr als 10.000 € belasten, der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. |