Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister, sowie drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter jeweils allein, oder durch die übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand bedarf für Ausgaben bzw. Verbindlichkeiten, die den Verein mit mehr als 10.000 € (zehntausend Euro) belasten, der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.