Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.