Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem Landesvorsitzenden, zwei stellvertretenden Landesvorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Landesvorsitzenden und dem Schatzmeister jeweils allein oder durch die stellvertretenden Landesvorsitzenden gemeinsam.