Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, ein oder mehrere Beisitzer, denen insbesondere die Aufgaben des Schatzmeisters und des Schriftführers obliegt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.