Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 600,- € belasten, und für Dienstverträge ist die Zustimmung des gesamten Vorstandes notwendig.