Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtshandlungen des Vorstandes, die den Verein im Werte von mehr als Euro 3.000,- verpflichten, bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.