Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Sprecher und mindestens zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand bedarf zu Verpflichtungen und Verfügungen außer den laufenden Betriebskosten, wenn sie im Kalenderjahr den Betrag von 15.000 € übersteigen, der Zustimmung der Mitgliederversammlung.