Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier und höchsten sieben Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein oder zwei stellvertretende Vorsitzende, ein Schatzmeister und ein Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.