Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden für Außenangelegenheiten, dem stellvertretenden Vorsitzenden für innere Angelegenheiten, dem Vorstandsmitglied für Sport, dem Vorstandsmitglied für Kultur, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.