Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zahlungsanweisungen über 3.000,- DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Ausgenommen sind Zahlungen an die Berliner Wasserwerke und Zahlungen, die aufgrund behördlicher geleistet werden, sowie Beitrags- und Pachtzahlungen.