Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlilch durch den ersten Vorsitzenden allein vertreten. Der Schatzmeister und der Schriftführer vertreten jeweils mit dem ersten Vorsitzenden gemeinsam.