Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Sekretär jeweils einzeln für Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 5.000,- Euro. Der Schatzmeister vertritt einzeln bei Rechtsgeschäften bis zu einem Betrag von 10.000,- Euro. Bei Rechtsgeschäften mit höheren Beträgen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.