Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand bedarf für Ausgaben bzw. Verbindlichkeiten, die den Verein mit mehr als 2000 € belasten, der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.