Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften deren Wert 1.500,00 Euro überteigt ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Diese Regelung gilt nicht für die Bank.