Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Vorstand der Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem ersten Vorsitzenden allein oder je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.