Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden jeweils allein; der Schatzmeister vertritt den Verein gemeinsam mit dem ersten oder dem zweiten Vorsitzenden. Im Zahlungsverkehr vertreten den Verein jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.