Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer sowie ggf. einem Ehrenvorsitzenden und weiteren Ehrenvorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt.
Die Aufnahme von Krediten sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.