Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten Sport/Verbandsentwicklung , dem Vizepräsidenten Verwaltung/Organisation, dem Vizepräsidenten Finanzen und dem Vizepräsidenten Jugend.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.