| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus einem ersten Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden, einem Schriftführer, einem Kassierer und drei bis fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von dem ersten und zweiten Vorsitzenden jeweils allein oder von je fünf Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |