Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Schriftführer oder im Behinderungsfalle durch den Stellvertreter vertreten. Stellvertreter des Vorsitzenden ist der stellvertretende Vorsitzende, Stellvertreter des Schriftführers ist der Rechnungsführer. Der Fall der Behinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.