Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu sechs weiteren Mitgliedern, darunter einem stellvertretenden Vorsitzenden und einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind allein vertretungsbefugt.