Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des Vorstandes wird in der Weise eingeschränkt, dass eine Veräußerung eines dem Verein gehörenden Grundbesitzes nur möglich ist, wenn die Mitgliederversammlung des Vereins mit einer 3/4-Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder und der Vorstand des Hausbauvereins UNITAS e.V. mit Sitz in Bonn der Veräußerung zustimmen.