Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister(in) und dem/der Schriftführer(in).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Geschäfte mit einem Wert von über 1.000,00 EUR netto bedürfen der Zustimmung mindestens eines anderen Vorstandsmitglieds.