| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem stellvertretenden Generalsekretär, dem Referenten für Kultur und Integration und dem stellvertretenden Referenten für Kultur und Integration.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |