Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte bis 2500 Euro kann jedes Vorstandsmitglied allein abschließen.
Eintragung Nr. 1 von Amts wegen ergänzt: