Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden,dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein vertreten. Die übrigen Vorstandsmistglieder vertreten jeweils mit einem zweiten Vorstndsmitglied gemeinsam.