Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden und zwei Generalsekretären.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.