Amtsgericht Charlottenburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 25.12.2024
VR 2812 B
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
1
2
3
4
5
1
a)
Gesellschaft Berliner Angler "carpe diem"
b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ers-
ten und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verträge jeder Art dürfen nur vom ersten Vorsitzenden
oder seinem Stellvertreter in Gemeinschaft mit dem ersten
Kassierer oder einem anderen Vorstandsmitglied rechts-
verbindlich für den Verein abgeschlossen werden. Die
Kassierer dürfen Beträge über DM 500,- (in Worten DM
fünfhundert) nur nach Gegenzeichnung durch ein zweites
Vorstandsmitglied auszahlen. Rechtsgeschäfte Dritten ge-
genüber sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie in
einer Vorstandssitzung gem. § 32 BGB beschlossen sind.
Belastet ein Rechtsgeschäft die ordentlichen Einnahmen
des Vereins über den Voranschlag hinaus oder erstreckt
sich über einen längeren Zeitraum als die Amtsdauer des
Vorstandes, so ist die Zustimmung einer ordentlichen oder
außerordentlichen Generalversammlung erforderlich.
b)
erster Vorsitzender:
1.
Kortstock, Horst-Günter, Berlin
a)
Eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 06.02.1958 mit letzter
Änderung vom 03.11.2000.
a)
01.11.2006
Beyer
b)
Satzung Bl. 3
Beschluss Bl. 84,
87
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umge-
schrieben wor-
den und dabei
an die Stelle des
bisherigen Regis-
terblattes getre-
ten.
25.12.2024
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Amtsgericht Charlottenburg
Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 25.12.2024
VR 2812 B
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
1
2
3
4
5
zweiter Vorsitzender:
2.
Merten, Ingo, Berlin
2
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ers-
ten und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verträge jeder Art dürfen nur vom ersten Vorsitzenden
oder seinem Stellvertreter in Gemeinschaft mit dem ersten
Kassierer oder einem anderen Vorstandsmitglied rechts-
verbindlich für den Verein abgeschlossen werden. Die
Kassierer dürfen Beträge über 250,00 € nur nach Gegen-
zeichnung durch ein zweites Vorstandsmitglied auszah-
len. Rechtsgeschäfte Dritten gegenüber sind für den Ver-
ein nur verbindlich, wenn sie in einer Vorstandssitzung
gemäß § 32 BGB beschlossen sind. Belastet ein Rechtsge-
schäft die ordentlichen Einnahmen des Vereins über den
Voranschlag hinaus oder erstreckt sich über einen länge-
ren Zeitraum als die Amtsdauer des Vorstandes, so ist die
Zustimmung einer ordentlichen oder außerordentlichen
Generalversammlung erforderlich.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2006 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufga-
ben und Grundsätze des Vereins), § 4 (Beiträge)
und § 7 (Der Vorstand) beschlossen.
a)
28.11.2006
Könnecke
b)
Die Eintragung
laufende Num-
mer 1 Spalte 5b)
betreffend die
Eintragung der
Satzung ist von
Amts wegen be-
richtigt.
Satzung Bl. 3-5
Beschluss Bl.
97-100
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Ausdruck Vereinsregister
Abruf vom 25.12.2024
VR 2812 B
Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
1
2
3
4
5
3
a)
Gesellschaft Berliner Angler "carpe diem" e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ers-
ten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten
Kassierer und dem zweiten Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
b)
erste Kassiererin:
3.
Naudßus, Evelyn, *XX.XX.1948, Berlin
zweite Kassiererin:
4.
Kleinke, Ina, *XX.XX.1964, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2015 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
04.03.2015
Müller
b)
Satzung Bl.
129-132
Beschluss Bl.
128
4
b)
Die Eintragung zu Nr. 3 ist von Amts wegen wie folgt be-
richtigt:
erste Kassiererin:
Naudßus, Evelyne, *XX.XX.1948, Berlin
a)
07.04.2015
Müller
5
b)
a)
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Ein-
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gung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Ein-
tragung
b) Bemerkun-
gen
1
2
3
4
5
Nicht mehr zweiter Vorsitzender:
2. Merten, Ingo
zweiter Vorsitzender:
5.
Kolodziejczyk, Sven, *XX.XX.1974, Berlin
17.05.2018
Tritthart
6
b)
Nicht mehr erste Kassiererin:
3. Naudßus, Evelyne
Änderung zu Nr. 4:
erste Kassiererin:
Kleinke, Ina, *XX.XX.1964, Berlin
zweite Kassiererin:
6.
Kleinke, Jennifer Stefanie, *XX.XX.1989, Berlin
a)
18.10.2021
Tritthart
25.12.2024
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