| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Die drei Vorstandsmitglieder sind zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins jeweils einzelvertretungsbefugt. |