Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über den An- und Verkauf sowie Belastungen von Grundstücken und über Beteiligungen an Gesellschaften entscheidet ausschließlich die Mitgliederversammlung.