Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, zwei Stellvertretern, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Präsident oder einer seiner Stellvertreter.