Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und drei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden stets gemeinsam mit einem stellvertretenden Vorsitzenden, im Übrigen durch zwei stellvertretende Vorsitzende gemeinsam.
Kreditaufnahmen ab EUR 25.000,00 (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro), Tätigung von Rechtsgeschäften ab einem Gegenstandswert von EUR 50.000,00 (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) und Veräußerung von Vereinsvermögen ab einem Veräußerungswert von EUR 10.000,00 (in Worten: zehntausend Euro) bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Aufgabenkreis: Operativer und administrativer Betrieb der Geschäftsstelle. Rechtsgeschäfte über 15.000,- Euro bedürfen entsprechend der Vertretungsbeschränkung des Vorstandes und der Regelungen in der Satzung der Zustimmung des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung.