| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder einem stellvertretenden Vorsitzenden in Gemeinschaft mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Der Schatzmeister und der Vorsitzende sind für das Vereinskonto allein vertretungsberechtigt. |