Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Urkunden, die den Verein verpflichten sollen und Vollmachten sind unter dem Namen des Vereins von einem Mitglied des gesetzlichen Vorstandes, bei Verpflichtung über Euro 500,00 von zwei Mitgliedern des Vorstandes gemeinsam zu unterzeichnen.