Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, vier stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in, dem/der Schriftführer/in und einem/r bis vier Beisitzern/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.