| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden,dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein vertreten. Der Schriftführer und der Schatzmeister vertreten gemeinsam. |