| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Stellvertretende Vorsitzende, der Generalsekretär, der Kassenführer und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende ist auch alleinvertretungsberechtigt. |