Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden (stellvertretender Vorsitzender) und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und andere dingliche Rechte und für die Eröffnung oder Änderung von Sparbüchern und Konten sind die Unterschriften von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern notwendig.