| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei Beisitzern.
Gerichtlich und außergerichtlich ist der Vorsitzende alleinvertretungsbefugt, im übrigen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. |