Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden/Finanzwart und der/dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden/Marketing- und Kommunikationsverantwortlicher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.