Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem ersten stellvertretenden Präsidenten (1. Vizepräsident), dem zweiten stellvertretenden Präsidenten (2. Vizepräsident) und dem Geschäftsführer/Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.